Teilnahmebedingungen & Datenschutz für Gewinnspiele auf Instagram

 

1.   Allgemeine Bedingungen

Die Firma grün|wert Bremen GmbH, Rautendorfer Landstraße 31, 28879 Grasberg, ist Veranstalter der Gewinnspiele. Diese werden über die Instagram Seite @gruenwertbremen kommuniziert. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel sowie dessen Durchführung richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

 

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Instagram Übernimmt keine Haftung für den Wettbewerb.

 

2.   Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem der Teilnehmer die gestellte Frage oder Aufgabe beantwortet und befolgt. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

 

Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen (Ausnahme: Wenn im Gewinnspiel, andere Regeln vorgegeben sind) . Es ist strengstens untersagt, mehrere Instagram-Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

 

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

 

Zudem behält sich grünwert Bremen vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

-      bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels

-      bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen

-      bei unlauterem Handeln

-      bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel

 

3.   Gewinnabwicklung

Es werden jeweils die im Gewinnspieltext genannten Gewinne verlost. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

 

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah benachrichtigt.

 

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch, sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

 

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt grünwert Bremen. Für eine entsprechende Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

 

Meldet sich der Gewinner nach einer Frist von 48 Stunden nicht, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt.

 

grünwert Bremen behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

 

4.   Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen Daten für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nur zur Gewinnzusendung genutzt werden. Nach Abschluss der Aktion werden alle Daten gelöscht. 

 

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Veranstalters und seinen Social Media Plattformen mit ein.

 

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an grünwert Bremen GmbH, Rautendorfer Landstraße 31, 28879 Grasberg zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

 

5.   Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen. 

 

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